GKFX: Abgeltungssteuer
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, kommt um die Abgeltungssteuer bei seiner Geldanlage nicht herum. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen werden mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. Die Abgeltungssteuer umfasst u.a. Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren, Zertfikaten, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds.
Einführung der Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Für Kapitalanleger waren damit entschneidende Veränderungen mit verbunden. Zum einen werden einheitlich 25 Prozent Steuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Erträge gezahlt. Zum anderen müssen Steuerzahler diese Erträge in ihrer Steuererklärung nicht mehr angeben. Das Verfahren wurde einheitlich und einfacher gemacht. Vor allem für den Staat, da weniger Bürokratier erforderlich ist. Zudem profitieren vor allem Gutverdiener von dem einheitlichen Steuersatz, der unter ihrem persönlichen Satz liegt.
Die Steuerliche Behandlung in der Praxis
Es gilt ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten. Bei Überschreitung des Freibetrages wird die Abgeltungssteuer von der Bank oder depotführenden Stelle direkt an das Finanzamt abgeführt. Daher kommt der Name Abgeltungssteuer, denn die Steuerschuld gilt als abgegolten und muss in der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Dagegen wurde die Steuerfreiheit nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer abgeschafft. Es spielt nun keine Rolle mehr, wie lange eine Anlage gehalten wurde.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann über die Steuererklärung eine Erstattung erfolgen. Es muss nämlich nur nach dem persönlichen Steuersatz gezahlt werden in den Fällen. Dazu erstellt die Bank eine Übersicht für die Anlage KAP im Steuerformular.
Steuerliche Vorteile bei GKFX
Kunden des Brokers GKFX genießen einen besonderen Vorteil. Die Kundenkonten werden nämlich vom britischen Unternehmen in England verwaltet. Die Steuer wird deswegen nicht direkt nach dem Handel einbehalten, wie es bei deutschen Brokern vorgeschrieben ist. Erst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung müssen die gemachten Erträge angegeben werden. GKFX stellt dazu einmal jährlich eine Bescheinigung über erzielte Gewinne für das Finanzamt aus. Gewinne können somit reinvestiert werden und der Anleger profitiert von der Chance zusätzliche Erträge daraus zu machen.