Ad hoc
"Ad hoc" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "zur Sache passend". Der Begriff "Ad hoc" ist regelmäßig im Börsenumfeld anzutreffen. Die sogenannte Ad-hoc-Meldung enthält die zur sofortigen Veröffentlichung bestimmten Änderungen innerhalb eines börsennotierten Unternehmens, die den Aktienkurs erheblichen beeinflussen können. Die Ad-hoc-Meldung ist gesetzlich im § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verankert. Dort verpflichten sich die Emittenten die Ad-hoc-Meldung unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) zu veröffentlichen. Die Inhalte einer Ad-hoc-Meldung umfassen die Tatsachen, die die Börsenkurse der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmen erheblichen beeinflussen können. Häufig werden Ad-hoc-Meldungen von Aktiengesellschaften verbreitet, um auf diese Weise Neuigkeiten zu Unternehmenszahlen oder bedeutsame Geschäftsabschlüsse zu verbreiten.