Devisentermingeschäft
Bei einem Devisentermingeschäft wird eine Währung gegen eine andere Währung verbindlich zu einem im Moment des Geschäftsabschlusses bestimmten Termin und zu einem festgelegten Wert getauscht. In Deutschland gilt ein Devisentermingeschäft im Allgemeinen nach zwei Tagen als verbindlich, während in Österreich ein Zeitraum von fünf Tagen als verbindlich gilt. Devisentermingeschäfte bis zu einem Jahr gelten als regulär, je nach Währungspaar kann die Valuta sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Devisentermingeschäfte enthalten keine Informationen über eine zukünftige Kursentwicklung. Ein Devisentermingeschäft bietet eine feste Kalkulationsbasis. Der Kontraktpartner verpflichtet sich zu einem vereinbarten Kurs abzurechnen, den Währungsbetrag zu einem festen Termin entgegenzunehmen und zu einer schriftlichen Bestätigung bezüglich des Geschäfts. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Gegenwert entgegenzunehmen, den Währungsbetrag zu einem festen Termin zur Verfügung zu stellen und die schriftliche Vereinbarung des Kontraktpartners gegenzuzeichnen und zurückzusenden.