Kassageschäft
Ein Kassageschäft ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen zwei Parteien im Kassamarkt. Im Gegensatz zu dem komplemantären Termingeschäft muss ein Kassageschäft sofort nach Vertragsabschluss erfüllt werden. Die Frist liegt bei maximalen zwei Geschäftstagen an der deutschen Börse. Nach diesen zwei Tagen müssen also Lieferung und Bezahlung (Austausch der Leistungen) vollbracht worden sein. Die gehandelten Waren bei Kassageschäften sind beispielsweise Wertpapiere oder Devisen.
Der bei einem Kassageschäft bestehende Kurs wird beibehalten, was zur Sicherung vor fallenden Wechselkursen dient. Ein Kassageschäft lässt sich noch in ein ernstgemeintes Kassageschäft und ein Scheinkassageschäft unterteilen. Bei ersterem ist die direkte Lieferung der gehandelten Ware wichtig. Außerdem werden keine Differenzen beabsichtigt. Bei den Scheinkassageschäften vereinbaren die Händler keinen sofortigen Austausch. Stattdessen wird ein eintretender Umstand dazu benutzt, die Entscheidung, wer zahlt, zu treffen. Ein solcher "Vertrag" ist gleichbedeutend zu einem verdeckten Termingeschäft.