Kassamarkt
Der Kassamarkt (ebenfalls als Sofort-, Prompt- oder Spot-Markt bekannt) zeichnet sich im Gegensatz zum Terminmarkt dadurch aus, dass Order und Ausführung des Börsengeschäftes zeitlich sehr eng beieinanderliegen. Die Erfüllung von Kassageschäften, wie die Handelsvorgänge am Kassamarkt bezeichnet werden, hat hierbei an der deutschen Börse innerhalb von zwei Börsentagen zu erfolgen. Eine Verwirklichung noch am Abschlusstag ist ebenfalls möglich und wird als "Same-Day-Settlement" bezeichnet. Beträgt der Abstand zwischen Geschäftsabschluss und Einlösung mehr als zwei Börsentage, ist dieses als Termingeschäft zu deklarieren. Eine weitere Besonderheit des Kassamarktes stellt die späte Bezahlung zum Zeitpunkt der Lieferung dar.
Neben Wertpapieren und Devisen können am Kassamarkt alle vertretbaren Sachen gehandelt werden. Die Grundlage der Geschäfte wird in der Regel durch einen standardisierten Vertrag gebildet, welcher den Erfüllungszeitraum festlegt. Zu beachten gilt die börsenspezifische Regelung der Kassageschäfte. So beträgt die Erfüllungsfrist an der New York Stock Exchange, zum Beispiel fünf Börsentage anstatt der in Deutschland üblichen zwei. Aus diesem Grund sollte beim Handel an Kassamärkten verschiedener Börsen auf die Berücksichtigung der jeweils üblichen Erfüllungszeiträume geachtet werden.