Wie vererbe ich richtig und nach meinen Vorstellungen?
Monatelang debattierte das Bundeskabinett über eine Reform der Erbschaftssteuer in Deutschland. Der reformierte Gesetzesentwurf ist abgesehen von kleineren noch vorzunehmenden Veränderungen fertiggestellt und soll nun dem Bundestag vorgelegt werden. Grund für die Reformierung des Erbschaftssteuergesetzes sind Forderungen seitens des Bundesverfassungsgerichts, es solle strengere Auflagen für Erben von Unternehmen beinhalten. Sie sollen privaten Erben gegenüber nicht länger bevorzugt werden. Wer in Deutschland Geld, Wertpapiere oder Immobilien an die nächste Generation vererben und diesen so eine solide Geldanlage bieten möchte, der sollte mit Bedacht vorgehen. Unter Umständen wird das Vermögen nicht auf die Art und Weise vererbt, wie es sich der Erblasser vielleicht zunächst vorgestellt hat.
Testament, Freibeträge und Steuerklassen
Ein Testament oder ein Erbvertrag sollte vom Erblasser erstellt werden, um der gesetzlich festgelegten Erbfolge ausweichen zu können. Somit ist der Testamentsinhaber befähigt, jeder beliebigen Person etwas zu vererben. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso höher der Erbschaftsfreibetrag.
Zur Ermittlung der Erbschaftsfreibeträge werden die Erben in Steuerklassen eingestuft. Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Lohnsteuerklasse, sondern der Verwandtschaftsgrad. Abhängig von Steuerklasse und Steuerwert gibt es für das verbleibende Vermögen nach Abzug der Freibeträge festgelegte Steuersätze. Falls aufgrund der hohen Freibeträge keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, trägt der Erbe vor dem Finanzamt dennoch eine Erklärungspflicht.
Komplikation mit dem Vermögen
Geldvermögen und Wertpapiere stellen für die Auslegung des Erbschaftssteuer kein Problem dar, da die Auflagen meist eindeutig sind. Bei Immobilien ist es umso problematischer. Aufgrund unterschiedlicher Auflagen kommt es des Häufigeren vor, dass das Finanzamt die ermittelten Vermögenswerte zu hoch ansetzt. Dagegen kann dann allerdings mit einem Gutachten vorgegangen werden.
Steuern sparen durch folgende vier Ratschläge
Um Steuerfallen aus dem Weg zu gehen, gibt es für den Erblasser unterschiedliche Möglichkeiten:
- Bücher wie beispielsweise der "Erbschaftssteuergesetz Kommentar" bieten komplettes Praxiswissen zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer mit Bewertungsrecht für den Leser.
- Es lassen sich auch zu Lebzeiten Schenkungen vornehmen, die eine spätere Erbschaft und die damit einhergehenden Komplikationen durch Steuereingriffe reduzieren beziehungsweise überflüssig machen.
- Eine weitere Alternative sind gemeinnützige Organisationen. Diesen kann dann etwas steuerfrei vererbt werden, wenn sie staatlich und vom Finanzamt anerkannt sind.
- Empfehlenswert im Verfahren der Testament-Erstellung ist, selbstverständlich eine fachlich kompetente Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte für Erbrecht. Da die Erbschaftssteuer eine eigene Steuerart ist, umfasst sie einen breiten Bereich und kann oftmals zu unerwünschten Erbschaften und Komplikationen in den Vorstellungen des Erblassers führen.
Die in diesem Artikel angegebenen Informationen sollten nicht als Handelsempfehlung betrachtet werden. Stützen Sie Ihre Handelsaktivitäten auf eigene Analysen und Ihr eigenes Wissen. Und befolgen Sie immer die wichtigsten Schritte beim Trading - egal ob bei Aktien, Kryptos oder klassischen Währungen.