Wertpapierkennnummer (WKN)
Die Wertpapierkennnummer (WKN), eine sechsstellige Ziffern- und Buchstabenkombination, dient der eindeutigen Identifikation von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Wertpapieren. Bekannte Wertpapiere sind zum Beispiel die an der Börse gehandelten Aktien. Die WKN wurde bereits 1955 eingeführt und am 22. April 2003 mit dem Ziel einer Harmonisierung der Wertpapierkennzeichnungen durch die International Securities Identification Number (ISIN) abgelöst. Trotz dessen wird die Wertpapierkennnummer aus praktischen und technischen Gründen auch heute noch verwendet Jedes in Deutschland neu zugelassene Wertpapier bekommt demzufolge sowohl eine WKN als auch eine ISIN zugewiesen. Der Einfachheit halber ist die ISIN jedoch keine völlig von der WKN lösgelöste Wertpapierkennzeichnung. Die WKN ist für deutsche Wertpapiere in der sechsten bis elften Stelle der ISIN enthalten. Vergeben wird die WKN/ISIN durch die Herausgebergemeinschaft Wertpapier Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, welche dem Dachverband der internationalen Association of National Numbering Agencies (ANNA) angeschlossen ist.