Initial Public Offering (IPO)
Als Initial Public Offering (IPO) bezeichnet man den erstmaligen Börsengang einer Firma, welche Unternehmensanteile auf einem organisiertem Kapitalmarkt veräußern möchte. Über den Sekundärmarkt können die Aktien nach dem Kauf weiter veräußert werden. Oftmals wird der Börsengang vorgenommen, um Kapital für eine Expansion oder für Investitionen zu erhalten oder um eine bereits etablierte Firma, die vorher nur Privateigentümer hatte, an die Börse zu bringen. Der Börsengang kann also auch zu reinen Werbe- bzw. Marketingzwecken erfolgen. Er bringt jedoch auch zahlreiche Verpflichtungen mit sich. Die Firma muss ihre kompletten Finanzen offenbaren, ein Anlegerprospekt entwerfen und bei positiven Finanzergebnissen eine Dividende an die Eigentümer zahlen. Daneben fallen für einen Börsengang hohe Kosten an, da das IPO in den meisten Fällen von einem Konsortium (eine oder mehrere Investmentbanken) abgewickelt wird und oft auch ein Anwalt beauftragt werden muss.