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Eigenkapital

Das Eigenkapital einer Privatperson oder eines Unternehmens ist der reelle Kapitalanteil, also der Teil des Geldes, der nach Abzug von Schulden tatsächlich vorhanden ist. Im Fachbereich Rechnungswesen der Betriebswirtschaftslehre wird ferner vermittelt, dass das Eigenkapital die Passivseite der Bilanz - Gegenüberstellung von Kapital (Passiva) und Vermögen (Aktiva) - darstellt. Zu unterscheiden ist diese Kapitalsform vom Fremdkapital, welches nicht dem Unternehmen selbst gehört.

Das Eigenkapital eines Unternehmens zeigt, wie hoch sich dieser Betrieb verschulden kann. Mit hohem Eigenkapital sind (phasenbedingte) Verluste besser zu verkraften. Woraus genau sich das Eigenkapital letztlich zusammensetzt, ist gesetzlich im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Unter anderem setzt es sich aus Gewinnen (Gewinnrücklagen, gesetzliche Rücklagen, eigene Anteile), Kapitalrücklagen, gezeichnetes Kapital (Grundkapital beziehungsweise Stammkapital) und dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zusammen. Je nach Gesellschaftsform gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, nach denen sich eine unterschiedliche Zusammensetzung des Eigenkapitals ergibt.

Die in diesem Artikel angegebenen Informationen sollten nicht als Handelsempfehlung betrachtet werden. Stützen Sie Ihre Handelsaktivitäten auf eigene Analysen und Ihr eigenes Wissen. Und befolgen Sie immer die wichtigsten Schritte beim Trading - egal ob bei Aktien, Kryptos oder klassischen Währungen.

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