Devisenkassageschäft
Wenn von Devisenkassageschäften gesprochen wird, sind die kurzfristigen Devisentermingeschäfte gemeint. Dabei handelt es sich immer um verbindliche Vereinbarungen bezogen auf den Tausch einer Währung gegen eine andere Währung. Und zwar stets zu einem vereinbarten Termin und festgelegten Kurs im Moment des Geschäftsabschlusses.
Die Abwicklung muss normalerweise innerhalb von zwei Werktagen zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung von verkauften bzw. gekauften Devisen valutakompensiert erfolgen. Die Abwicklung erfolgt über Devisenbörsen. Der Devisenkurs wird börsentäglich für alle fünf deutschen Devisenbörsen als Devisenkassakurs notiert. Ein außerbörslicher oder nachbörslicher Handel hat sich jedoch längst als direkter Devisenkassahandel entwickelt.
Kassageschäfte sind auch unter den Bezeichnungen Spot-, Sofort- oder Comptant-Geschäft bekannt. Die Funktion in der Wirtschaft liegt hauptsächlich in der Sicherstellung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen. Dies gilt für Kunden- aber auch Eigengeschäfte bezüglich Auszahlungen und Scheckinkasso.