Geldpolitische Instrumente der EZB
1998 gründeten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion eine gemeinsame Währungsbehörde, die Europäische Zentralbank. Ihre Hauptaufgabe ist es, für Preisniveaustabilität zu sorgen, also größere Schwankungen des Geldwertes abzuwenden. Zielgröße ist hierbei die Inflationsrate, die idealerweise knapp unter zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen sollte. Dieses Ziel versucht die EZB mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumente durch Einflussnahme auf die Zinsen im Geschäft mit den Geschäftsbanken zu erreichen. Da diese günstige Finanzierungsbedingungen in der Regel an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in der Folge auch die Marktzinsen.
Offenmarktpolitik
Mit einem Anteil von etwa 70% spielt in den Offenmarktgeschäften der EZB das Hauptrefinanzierungsinstrument die größte Rolle. Unter diesem Begriff versteht man das einmal wöchentlich stattfindende Auktionsverfahren, in dessen Rahmen Geschäftsbanken im Tausch gegen festverzinsliche Wertpapiere Zentralbankgeld erhalten. Den höchstbietenden Geschäftsbanken wird entsprechend das angebotene Zentralbankgeld zugeteilt, die Laufzeit der Transaktion beträgt eine Woche. Hierbei legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest, welcher aufgrund seiner Bedeutung auch als Leitzins bezeichnet wird.
Das Hauptrefinanzierungsinstrument unterscheidet zwei Arten von Transaktionen: Während bei Wertpapierpensionsgeschäften die Sicherheiten von den Geschäftsbanken an die Zentralbank bis zum Rückkauf übertragen werden, bleiben sie bei Pfandkrediten im Besitz der Banken. Bislang folgte das Ausschreibungsverfahren der EZB dem Zinstender. Das bedeutet, dass die Geschäftsbanken sowohl die gewünschte Geldmenge als auch den Zinssatz nannten und sich die Zuteilung nach dem höchsten Zinsgebot richtete. Zur Bekämpfung der Finanzkrise allerdings verleiht die EZB seit Oktober 2008 Zentralbankgeld nach dem Mengentender. In diesem Verfahren gibt die Zentralbank den Zinssatz für das angebotene Geld fest vor, die Geschäftsbanken geben die Höhe der von ihnen gewünschten Geldbeträge an und das Zentralbankgeld wird allen Banken prozentual zugeteilt.
Ständige Fazilitäten
Für Geschäftsbanken eröffnen die ständigen Fazilitäten die Möglichkeit, gegen Zinszahlung Zentralbankgeld bis zum nächsten Geschäftstag zu beziehen (Spitzenfinanzierungsfazilität) oder nicht benötigtes Geld kurzfristig bei der Zentralbank anzulegen (Einlagenfazilität). Das Volumen ist hierbei nicht begrenzt, der Zinssatz gestaltet sich in der Regel aber recht unattraktiv. Der Zinssatz dieser Geschäfte nimmt ganz entscheidenden Einfluss auf die Zinssätze, die die Banken für Sparkonten und Kundenkredite festlegen.
Mindestreservepolitik
Alle Geschäftsbanken sind verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz des Bankguthabens ihrer Kunden auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Aktuell beläuft sich dieser Anteil auf 1% aller Einlagen sowie Schuldverschreibungen der Banken. Somit stellt die Mindestreserve mehr ein ordnungspolitisches Instrument dar denn ein geldpolitisches, dennoch übt sie ganz konkreten Einfluss auf das Tagesgeschäft der Geschäftsbanken aus. Sie beschränkt die Giralgeldschöpfung, durch die die Banken zusätzliches Geld, Buchgeld, das keinem Nettogeldvermögen entspricht, schaffen. In der Folge macht dies die Geldbeschaffung teurer und lässt den Zins am Geldmarkt steigen.
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