Basel III und die Auswirkungen auf die Banken
Basel III ist ein Beschluss des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 2010 und verschärft die Kapitalregeln von Basel II. In diesem Ausschuss, welcher seit 1974 existiert, sitzen Vertreter von Notenbanken und Bankenaufsichten aus 27 Ländern. Bei Basel III geht es vor allem darum, dass Banken sich in Krisenzeiten aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Dazu wurden neue Regeln zum Eigenkapital beschlossen. Während der Finanzmarktkrise 2007 und in den Folgejahren hat sich gezeigt, dass die bisherigen Vorschriften und das damit vorhandene Eigenkapital der Banken nicht ausreichend waren. Die Staaten mussten die Banken auffangen, damit wurde auch der Steuerzahler zusätzlich belastet. Auch wenn noch nicht alle Punkte endgültig geklärt waren, wurde Basel III am 16. Dezember 2010 verabschiedet und von den wichtigsten Wirtschaftsnationen auf dem G-20-Gipfeltreffen in Seoul in Korea abgesegnet. Ab dem 01.01.2013 sollen nun schrittweise die Kapital- und Liquiditätsvorschriften angepasst werden.
Was genau regelt Basel III?
Eine Bank sichert ihre Risiken, also z.B. vergebene Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere, mit entsprechendem Eigenkapital ab. Diese sogenannte Gesamtkapitalquote dient bei eventuellen Ausfällen dazu, diese auffangen zu können und liquide zu bleiben. Das Eigenkapital besteht aus dem Kern- und dem Ergänzungskapital. Für die Risikobetrachtung ist das vorhandene Kernkapital entscheidend, die Kernkapitalquote. Sie gibt das Verhältnis zwischen bestehenden Risiken und vorhandenem Kernkapital an. Kernkapital wird zusätzlich noch mal in hartem und weichem Kernkapital unterschieden. Für Basel III ist vor allem das harte Kernkapital, sprich eigene Aktien und einbehaltene Gewinne, entscheidend. Der Basler Beschluss sieht eine schrittweise Erhöhung des harten Kernkapitals und eine geringe Absenkung des weichen Kernkapitals vor, so dass das Kernkapital und dessen Quote insgesamt erhöht werden. Die bisherige Kernkapitalquote von 4% soll bis 2015 schrittweise auf 6% steigen. Dabei soll das harte Kernkapital von 2% auf 4,5% erhöht werden, und das weiche Kernkapital soll mindestens 1,5% betragen.
Basel III sieht weiterhin eine Verschärfung aufsichtsrechtlicher Bedingungen für die Zurechnung zum Kernkapital vor. Das Ergänzungskapital soll zukünftig 2% betragen und die Gesamtkapitalquote 8%. Falls diese von einer Bank unterschritten wird, müsste von der Bankenaufsicht ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Um die staatlich notwendige Hilfe in Krisen, und damit auch die Belastung des Bürgers, so gering wie möglich zu halten, soll ab 2016 zusätzlich ein weiterer Puffer zum Eigenkapital geschaffen werden. Dieser besteht aus dem Kapitalerhaltungspuffer und dem antizyklischen Kapitalpuffer. Der Kapitalerhaltungspuffer soll bis 2019 schrittweise auf 2,5% erhöht werden. In Krisenzeiten soll dieser jedoch unterschritten werden dürfen. Der antizyklische Kapitalpuffer soll zwischen 0-2,5% betragen. Dieser soll überhöhtes Kreditwachstum verhindern.
Auswirkungen von Basel III auf die Banken
Um Basel III zu erfüllen, müssen die meisten Banken zusätzliches Eigenkapital aufbringen. Durch die festgelegten Eigenkapitalerhöhungen und dem antizyklischen Kapitalaufschlag kann es zu Kapitalanforderungen von bis zu 13% kommen. Bisher betrug das geforderte Eigenkapital gerade mal 8%. Die Aufbringung des geforderten Eigenkapitals dürfte für wirtschaftlich schwache Institute schwierig werden, so dass einige Banken vom Markt verdrängt werden könnten. Damit würde sich auch der Wettbewerb unter den Banken verringern. Da der notwendige Kapitalaufbau vor allem durch Einbehaltung von Gewinnen und Dividenden erfolgt, kann es zu geringeren Erträgen bei Investoren kommen. Das könnte potenzielle Investitionen hemmen und damit den Aufbau von geforderten Puffern zusätzlich erschweren.
Durch die neuen Liquiditätskennzahlen werden zukünftig eher lang-, anstelle von kurzfristigen Finanzierungen angeboten werden. Das beeinflusst nicht nur die Margen, sondern auch die Marktpreise für die entsprechenden Kredite. Um eine Verknappung des Kreditangebotes zu vermeiden und den Banken die Anpassungen zu ermöglichen, gelten jedoch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Weiterhin kann es durch die beschlossenen Änderungen zu Veräußerungen von Beständen und Unternehmensteilen und zu Neuordnungen von Konzernen kommen. Insgesamt werden die Banken durch die Anpassungen weniger profitabel sein, da sämtliche Geschäftsbereiche und Produkte der Banken belastet werden, sofern die Kosten nicht an die Kunden weiter gegeben werden. Laut Untersuchungen erfüllt jedoch ein Teil der Banken bereits einen Teil der geforderten Quoten. Der Basler Ausschuss hat diese Punkte bei der Beschlussfassung bedacht, so dass bewusste Übergangsregelungen und lange Fristen geschaffen wurden, um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern.
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