Mindestreservesätze der Geschäftsbanken
Bei der Mindestreserve handelt es sich um ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken verschiedener Staaten. Die Mindestreserve wird weltweit angewandt und verpflichtet die Geschäftsbanken eines Landes, einen bestimmten Geldbetrag auf einem Konto bei der Zentralbank ihres Landes als Guthaben zu unterhalten. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, die Mindestreservesätze, die ihnen die Zentralbank vorschreibt, einzuhalten. Durch die Hinterlegung dieser Geldbeträge soll eine unkontrollierte Ausweitung der Geldmenge eines Landes verhindert werden.
Es wird monatlich für jedes Kreditinstitut ein eigener Mindestreservesatz berechnet. Dazu ermittelt die Zentralbank die Verbindlichkeiten eines Kreditinstituts, die dadurch entstanden sind, dass das Kreditinstitut Gelder von Kunden angenommen hat. Zu diesen Geldern gehören zum Beispiel Spareinlagen, Guthaben auf Girokonten oder Schuldverschreibungen, die das Kreditinstitut herausgegeben hat. Die Zentralbank ermittelt zum Ende eines jeden Monats alle täglich fälligen Einlagen sowie die Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren und alle Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, die bei einer Bank unterhalten werden. Auch die ausgegebenen Schuldverschreibungen, die zur Berechnung des Mindestreservesatzes herangezogen werden, dürfen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Sobald die Laufzeiten beziehungsweise Kündigungsfristen mehr als zwei Jahre betragen, wird ein Mindestreservesatz von null Prozent zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten des Kreditinstituts gegenüber anderen Instituten, die selbst mindestreservepflichtig sind oder auch Verbindlichkeiten gegenüber einer Zentralbank werden bei der Berechnung der Mindestreservesätze nicht mit einbezogen. Nach Addition aller relevanten Summen beträgt der Mindestreservesatz zwei Prozent der Gesamtsumme abzüglich eines Pauschalbetrages von 100.000 Euro.
Die so ermittelte Summe muss von den Kreditinstituten im Durchschnitt während eines Monats auf einem Konto bei der Zentralbank unterhalten werden. Dazu werden alle Tagesbestände einer Bank für den Berechnungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Tage geteilt. Hat die Bank den Mindestreservesatz unterschritten, muss sie einen Strafzins zahlen. Dieser Strafzins beträgt die doppelte Höhe des Spitzenrefinanzierungssatzes auf den fehlenden Betrag. Außerdem kann die Bank von Geschäften am offenen Markt sowie von der Spitzenrefinanzierungsfazilität ausgeschlossen werden. Es ist auch möglich, dass ein Strafzins von fünf Prozent über dem Spitzenrefinanzierungssatz verlangt wird oder dass die Bank ein Guthaben bei der Zentralbank hinterlegen muss, das das Dreifache des fehlenden Betrages ausmacht und das nicht verzinst wird.
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