Welche Aktien werden im Freiverkehr gehandelt?
Im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse werden hauptsächlich internationale Aktien, Anleihen deutscher und ausländischer Emittenten, Investmentfonds, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Darüber hinaus werden an diesem Markt auch deutsche Aktien gehandelt. Grundlage für die Zulassung von Wertpapieren zum Open Market sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Open Market, die von der Deutschen Börse vorgegeben werden. Gemäß § 48 des deutschen Börsengesetzes ist der Open Market im Gegensatz zum Regulierten Markt ein Teil, der privatrechtlich geregelt ist. Es gibt nur sehr wenige Folgepflichten, die dem Emittenten auferlegt werden, und nur wenige explizite Einbeziehungsanforderungen sind enthalten.
Privatrecht beim Open Market
Der Open Market ist ein Sektor der deutschen Börsen, der unabhängig von der breiteren regulatorischen Aufsicht durch eine öffentliche Behörde arbeitet. Sein Hauptziel ist es, den Handel mit Aktien und Optionsscheinen zu erleichtern, die von Firmen mit Sitz außerhalb Deutschlands sowie von deutschen Unternehmen ausgegeben werden, die als klein und mittelgroß gelten (und bereits zum Handel an anderen Börsen zugelassen sind). Dieser Teil des Marktes unterliegt im Gegensatz zum geregelten Markt dem Privatrecht. Die minimalen gesetzlichen Grenzen, die eingehalten werden müssen, damit ein Wertpapier in den Freiverkehr aufgenommen werden kann, sind ein Faktor, der den Zugang erleichtert.
Folgepflichten für den Emittenten
Da es keine vertragliche Bindung zwischen dem Emittenten und der Börse gibt, stellt die Einbeziehung in den Freiverkehr keine Folgepflichten für den Emittenten dar. Mit anderen Worten: Der Emittent ist nicht verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen. In Bezug auf die Einbeziehung und die Informationen, die der Experte an die Börse übermittelt hat, ist der Emittent somit von jeglicher Verantwortung befreit, die sich daraus ergeben könnte. Darüber hinaus gibt es keine Pflichten zur Bereitstellung kursrelevanter Informationen oder zur Finanzberichterstattung zusätzlich zu dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Börsenzulassungsverordnung
Anleger, die Wertpapiere kaufen möchten, müssen sich vor dem Kauf sorgfältig mit der Frage "Was ist der geregelte Markt?" auseinandersetzen. Das Wertpapierhandelsgesetz erkennt diesen besonderen Marktplatz als einen organisierten Markt an. Folglich handelt es sich um einen Markt, der von der EU geregelt wird. Sowohl die Bedingungen für die Zulassung als auch die Pflichten für die Weiterverfolgung sind gesetzlich geregelt. Da das europäische Recht als Grundlage dient, entsprechen sie den einheitlichen Standards der EU. Das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, die Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, die Börsenzulassungsverordnung und das Wertpapierprospektgesetz sind die wichtigsten Rechtsvorschriften, die zu ihrer Vereinheitlichung herangezogen wurden. Im Gegensatz zum Freiverkehr, der dem Privatrecht unterliegt, fällt der geregelte Markt in den Bereich des öffentlichen Rechts.
Börse für Anfänger erklärt
Kündigungsrecht
Ein Delisting von Aktien, die in den Freiverkehr einbezogen wurden, ist theoretisch denkbar und muss rechtlich geprüft werden. Allerdings sind die Börse und der Experte die einzigen, die ein Kündigungsrecht in Bezug auf die Einbeziehung haben. Der Emittent kann dem Experten, der die Notierung veranlasst hat, keine Anweisungen zur Beendigung der Notierung erteilen, wenn keine vertragliche Verbindung zwischen dem Emittenten und dem Spezialisten besteht, der die Notierung veranlasst hat.
Clearing-System
Die Börse hat das Recht, die Einbeziehung unter bestimmten Bedingungen zu stornieren, z.B. wenn der Handel im Open Market aus technischen Gründen nicht stattfinden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Börsentransaktionen mit den einbezogenen Wertpapieren nicht mehr über das deutsche Clearing-System abgewickelt werden können.
Haupthandelsplatz
Im Freiverkehr werden gemäß § 48 des deutschen Börsengesetzes Geschäfte mit Wertpapieren getätigt, die nicht im Regulierten Markt gehandelt werden dürfen. Der außerbörsliche Handel, der an den von der Deutsche Börse AG, der Frankfurter Wertpapierbörse, verwalteten Handelsplätzen stattfindet, wird an diesen Handelsplätzen als Open Market bezeichnet. Der Open Market ist der Haupthandelsplatz für deutsche Aktien, internationale Aktien, Anleihen deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine sowie der Haupthandelsplatz für ausländische Aktien. Unabhängige Makler sind für die Bereitstellung von Kursen verantwortlich, und sie tun dies in Übereinstimmung mit den Grundlagen der außerbörslichen Handelsstandards, die an jeder Börse gelten. Aufgrund der niedrigeren Zulassungsstandards und Offenlegungspflichten bieten börsennotierte Aktien weniger Transparenz und unterliegen einer geringeren Regulierung als nicht börsennotierte Aktien. Infolgedessen sind die mit einer Anlage in börsennotierte Aktien verbundenen Risiken viel größer. Der Freiverkehr wird oft als ein Markt angesehen, der in Verbindung mit dem organisierten Markt oder dem geregelten Markt funktioniert.
Wertpapierhandelsgesetz
Verglichen mit dem amtlichen Markt oder dem geregelten Markt sind die Anforderungen für den Zugang zu diesem speziellen Marktsektor laxer. So werden beispielsweise die meisten Aktien kleinerer Unternehmen oder Aktien internationaler Konzerne auf dem offenen Markt notiert. Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz ist der Geregelte Markt ein organisierter Markt, oft auch als Markt bezeichnet, der von der EU reguliert wird. Sowohl die Zulassungsstandards als auch die Folgepflichten sind in der Gesetzgebung festgeschrieben und orientieren sich an den EU-weit einheitlichen Anforderungen.
Die in diesem Artikel angegebenen Informationen sollten nicht als Handelsempfehlung betrachtet werden. Stützen Sie Ihre Handelsaktivitäten auf eigene Analysen und Ihr eigenes Wissen. Und befolgen Sie immer die wichtigsten Schritte beim Trading - egal ob bei Aktien, Kryptos oder klassischen Währungen.